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Todesfall-Checkliste

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Sofort / am selben Tag

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Die ersten Stunden nach dem Todesfall.

  • Nur ein Arzt darf den Tod feststellen.

  • Wird vom Arzt ausgefüllt – mehrere Ausfertigungen anfragen.

  • Übernimmt Überführung, Behördengänge und Organisation der Bestattung.

    Mehr im Ratgeber: Was tun nach einem Todesfall
  • Personalausweis, Stammbuch, Geburts- und Heiratsurkunde, Testament, Versicherungspolicen.

Innerhalb der ersten Tage

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  • 5–10 Ausfertigungen sind meist sinnvoll (Banken, Versicherungen, Rente).

  • Rentenzahlungen werden ab dem Folgemonat eingestellt; ggf. Witwen-/Witwerrente beantragen.

  • Konten, Daueraufträge, Bankvollmachten, Schließfächer.

    Mehr im Ratgeber: Konto nach Todesfall
  • Lebens-, Unfall-, Sterbegeld- und Hausratversicherung – Fristen beachten.

  • Sonderkündigungsrecht: meist 3 Monate ab Kenntnis.

Innerhalb der ersten Wochen

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  • Jedes Testament muss unverzüglich abgeliefert werden – auch wenn man nicht erbt.

  • Mehr im Ratgeber: Testament und Erbschein
  • Strom, Gas, Internet, Streaming, Mitgliedschaften.

  • Gedenkzustand oder Löschung bei Facebook, Instagram, LinkedIn usw.

  • Vermögen, Schulden, Verträge – möglichst vollständig.

Später

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Was ist nach einem Todesfall zu tun?

Ein Todesfall in der Familie ist eine emotional belastende Situation – und doch müssen Angehörige in kurzer Zeit zahlreiche Entscheidungen treffen und Behördengänge erledigen. Diese Checkliste gibt Ihnen eine klare Struktur, damit nichts Wichtiges untergeht.

Erste Schritte

Verständigen Sie zunächst einen Arzt, der den Tod offiziell feststellt und die Todesbescheinigung ausstellt. Erst danach darf ein Bestattungsunternehmen den Verstorbenen überführen. Informieren Sie enge Angehörige und sichern Sie wichtige Dokumente an einem Ort.

Wichtige Dokumente

Halten Sie Personalausweis, Geburts- und Heiratsurkunde, Stammbuch, Testament, Versicherungs- policen und Rentenbescheide bereit. Sie werden für Standesamt, Banken und Versicherungen benötigt.

Fristen beachten

Viele Fristen sind kurz: Lebensversicherungen verlangen oft eine Meldung innerhalb von 24 bis 72 Stunden, die Erbschaft kann innerhalb von sechs Wochen ausgeschlagen werden, die Erbschaftsteuer ist innerhalb von drei Monaten anzuzeigen.

Banken und Versicherungen

Banken benötigen eine Sterbeurkunde und einen Nachweis der Erbenstellung. Versicherungen prüfen Leistungsansprüche – melden Sie den Todesfall daher zeitnah und schriftlich.

Digitaler Nachlass

E-Mail-Konten, Cloud-Speicher und Social-Media-Profile sollten geordnet werden. Viele Anbieter bieten Gedenkzustände oder Löschverfahren an.

Hilfe für Angehörige

Trauerbegleitung, kirchliche Beratungsstellen und ehrenamtliche Hospizdienste unterstützen kostenlos. Scheuen Sie sich nicht, Hilfe anzunehmen – Sie müssen das nicht allein tun.

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Häufige Fragen

Was muss sofort nach einem Todesfall erledigt werden?
Zuerst wird ein Arzt verständigt, der den Tod feststellt und die Todesbescheinigung ausstellt. Danach werden enge Angehörige informiert, ein Bestattungsunternehmen beauftragt und wichtige Dokumente wie Personalausweis, Stammbuch und Testament gesichert. Versorgungspflichten – etwa für Haustiere oder pflegebedürftige Angehörige – müssen umgehend geklärt werden.
Wer stellt die Todesbescheinigung aus?
Die Todesbescheinigung (auch Leichenschauschein) darf ausschließlich ein Arzt ausstellen. In der Regel ist das der Hausarzt oder ein hinzugerufener Notarzt. Die Bescheinigung ist Grundlage für alle weiteren Formalitäten und für die Ausstellung der Sterbeurkunde.
Wann braucht man eine Sterbeurkunde?
Die Sterbeurkunde wird beim Standesamt des Sterbeortes beantragt und ist Voraussetzung für nahezu alle weiteren Schritte: Bestattung, Banken, Versicherungen, Rentenversicherung, Nachlassgericht. Es ist sinnvoll, gleich mehrere Ausfertigungen (5–10) zu bestellen.
Was passiert mit Konten nach dem Tod?
Konten werden mit dem Tod nicht automatisch gesperrt. Banken benötigen eine Sterbeurkunde sowie einen Nachweis der Erbenstellung – etwa einen Erbschein oder eine über den Tod hinaus gültige Bankvollmacht. Daueraufträge laufen zunächst weiter und sollten zeitnah geprüft werden.
Muss ein Testament abgegeben werden?
Ja. Wer ein Testament der verstorbenen Person besitzt, ist gesetzlich verpflichtet, es unverzüglich beim Nachlassgericht abzuliefern – auch dann, wenn man selbst nicht begünstigt ist. Das Nachlassgericht eröffnet das Testament dann offiziell.