Todesfall

Was tun nach einem Todesfall? Erste Schritte und Checkliste

Kurz erklärt: Nach einem Todesfall müssen Angehörige innerhalb weniger Tage wichtige Schritte erledigen – von der ärztlichen Todesfeststellung über das Standesamt bis zur Information von Banken und Versicherungen.

Ein Sterbefall kommt fast immer zur Unzeit. Diese Übersicht zeigt Ihnen ruhig und Schritt für Schritt, was in den ersten Stunden, Tagen und Wochen wichtig ist – ohne juristisches Fachvokabular und ohne unnötigen Druck.

Die ersten Stunden

Ist ein Mensch zu Hause verstorben, rufen Sie zuerst einen Arzt – den Hausarzt oder den ärztlichen Bereitschaftsdienst. Nur ein Arzt darf den Tod feststellen und die Todesbescheinigung ausstellen. Sie ist die Grundlage für alle weiteren Formalitäten.

Verstirbt jemand im Krankenhaus oder Pflegeheim, übernimmt die Einrichtung diese Schritte. Atmen Sie kurz durch, bevor Sie weiter telefonieren – die meisten Aufgaben haben Zeit bis zum nächsten Werktag.

  • Arzt verständigen und Todesbescheinigung ausstellen lassen
  • Engste Angehörige informieren
  • Bestattungsunternehmen kontaktieren (oft rund um die Uhr erreichbar)
  • Wichtige Dokumente sichern: Personalausweis, Stammbuch, Testament, Versicherungspolicen
  • Haustiere oder pflegebedürftige Angehörige versorgen

Wichtige Dokumente zusammensuchen

Für Standesamt, Banken und Versicherungen brauchen Sie originale Urkunden. Suchen Sie ruhig im Notfallordner, in Aktenordnern oder im Bankschließfach nach Personalausweis oder Reisepass, Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, ggf. Scheidungsurkunde und Sterbeurkunden bereits verstorbener Ehepartner. Wichtig sind außerdem das Familienstammbuch, das Testament oder ein Erbvertrag sowie Versicherungs- und Rentenunterlagen.

Innerhalb der ersten Tage

  • Sterbeurkunde beim Standesamt des Sterbeortes beantragen – planen Sie 5–10 Ausfertigungen ein
  • Arbeitgeber informieren
  • Krankenkasse und Rentenversicherung benachrichtigen (Witwen- oder Witwerrente prüfen)
  • Banken über den Todesfall informieren
  • Lebens- und Unfallversicherungen melden – häufig gelten kurze Fristen
  • Bestattung mit dem Bestattungsunternehmen organisieren

Behörden und Versicherungen

Das Standesamt stellt die Sterbeurkunde aus. Mit ihr melden Sie den Todesfall bei Krankenkasse, Rentenversicherung und privaten Versicherungen. Viele Lebensversicherungen verlangen eine Meldung innerhalb von 24 bis 72 Stunden – ein Blick in die Policen lohnt sich früh.

Banken benötigen die Sterbeurkunde und einen Nachweis der Erbenstellung, zum Beispiel einen Erbschein oder ein notarielles Testament mit Eröffnungsprotokoll. Mehr dazu im Ratgeber zum Konto nach dem Todesfall.

Digitale Konten und Verträge

Auch E-Mail-Postfächer, Cloud-Speicher und Social-Media-Profile gehören zum Nachlass. Verschaffen Sie sich einen Überblick über laufende Abos – Streaming, Mobilfunk, Software-Lizenzen – und kündigen Sie schriftlich unter Vorlage der Sterbeurkunde. Persönliche Daten sollten gesichert werden, bevor Konten endgültig gelöscht werden.

Innerhalb der ersten Wochen

  • Testament unverzüglich beim Nachlassgericht abliefern
  • Erbschein beantragen, falls keine notarielle Verfügung vorliegt
  • Wohnung kündigen oder Hausrat ordnen
  • Nachlassübersicht mit Vermögen und Verbindlichkeiten erstellen
  • Erbschaft annehmen oder innerhalb von sechs Wochen ausschlagen

Hilfe annehmen

Niemand muss diese Wochen allein bewältigen. Bestattungsunternehmen, Trauerbegleiter, kirchliche Beratungsstellen und Hospizdienste unterstützen Angehörige – häufig kostenlos. Eine Steuerberatung oder ein Fachanwalt für Erbrecht hilft, wenn es um größere Vermögen, Immobilien oder Streit in der Erbengemeinschaft geht.

Häufige Fragen

Was muss man sofort nach einem Todesfall tun?
Zuerst einen Arzt verständigen, der den Tod feststellt und die Todesbescheinigung ausstellt. Danach Angehörige informieren, ein Bestattungsunternehmen kontaktieren und wichtige Dokumente sichern.
Wie viele Sterbeurkunden braucht man?
Planen Sie 5–10 beglaubigte Ausfertigungen ein. Banken, Versicherungen, Rentenversicherung, Nachlassgericht und Vermieter verlangen jeweils ein Original.
Welche Fristen gelten nach einem Todesfall?
Lebensversicherungen verlangen oft eine Meldung innerhalb von 24–72 Stunden, eine Erbschaft kann innerhalb von 6 Wochen ausgeschlagen werden und die Erbschaftsteuer ist innerhalb von 3 Monaten anzuzeigen.
Muss ich die Bestattung selbst organisieren?
Nein. Ein Bestattungsunternehmen übernimmt Überführung, Behördengänge, Sarg oder Urne, Trauerfeier und Friedhofsformalitäten. Sie entscheiden über die Eckpunkte und den Rahmen.
Was tun, wenn das Erbe überschuldet ist?
Erben können das Erbe innerhalb von sechs Wochen ab Kenntnis ausschlagen. Das ist sinnvoll, wenn die Schulden den Nachlass übersteigen. Lassen Sie sich im Zweifel rechtlich beraten.

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