Todesfall

Konto nach Todesfall – was Angehörige wissen sollten

Kurz erklärt: Konten werden mit dem Tod nicht automatisch gesperrt. Banken benötigen eine Sterbeurkunde und einen Nachweis der Erbenstellung – Erbschein, notarielles Testament oder eine über den Tod hinaus gültige Bankvollmacht.

Banken erfahren vom Todesfall nicht von selbst. Sobald sie informiert sind, gelten besondere Regeln für Konten, Daueraufträge und Zugriff. Dieser Ratgeber erklärt, welche Unterlagen Sie brauchen und wie Sie Verzögerungen vermeiden.

Was passiert mit dem Konto nach dem Tod?

Mit dem Tod gehört das Konto in den Nachlass. Die Bank sperrt es nicht automatisch, blockiert aber häufig den Online-Zugang. Daueraufträge und Lastschriften laufen meist weiter, damit Miete, Strom und ähnliche Verpflichtungen bedient werden. Die Erben können dann entscheiden, was bestehen bleibt.

Verfügungen über das Geld – etwa Überweisungen – darf die Bank nur zulassen, wenn die Erbenstellung nachgewiesen ist oder eine wirksame Vollmacht vorliegt.

Welche Unterlagen die Bank verlangt

  • Sterbeurkunde im Original oder als beglaubigte Kopie
  • Personalausweis der erbenden Personen
  • Erbschein oder notarielles Testament mit Eröffnungsprotokoll
  • Bei mehreren Erben: gemeinsame Vertretung oder Vollmacht
  • Optional: über den Tod hinaus gültige Bankvollmacht (transmortale Vollmacht)

Bankvollmacht über den Tod hinaus

Eine transmortale oder postmortale Bankvollmacht ist eine der wirksamsten Vorsorgemaßnahmen für Angehörige. Sie wird zu Lebzeiten auf einem Vordruck der Bank unterschrieben und gilt nach dem Tod weiter, bis sie widerrufen wird. Damit können Vertrauenspersonen sofort handeln – ohne auf den Erbschein warten zu müssen.

Bevollmächtigte sind aber nicht automatisch Erben. Sie handeln im Auftrag und müssen sich gegenüber den Erben verantworten.

Gemeinschaftskonten und Vollmachten

Bei einem „Oder-Konto“ kann der überlebende Partner in der Regel weiter allein verfügen. Bei einem „Und-Konto“ ist die Zustimmung der Erben nötig. Wer in einer Patchworkfamilie lebt oder unverheiratet ist, sollte das Thema rechtzeitig klären.

Erbschein – wann er nötig ist und wann nicht

Liegt ein notarielles Testament oder ein Erbvertrag vor, akzeptieren viele Banken die Erbenstellung auch ohne Erbschein. Bei privatschriftlichen Testamenten oder gesetzlicher Erbfolge ist der Erbschein häufig erforderlich. Er wird beim Nachlassgericht beantragt und kostet abhängig vom Nachlasswert.

Praktisches Vorgehen für Angehörige

  • Bank schriftlich über den Todesfall informieren
  • Sterbeurkunde und ggf. Erbnachweis einreichen
  • Übersicht aller Daueraufträge und Lastschriften anfordern
  • Nicht mehr benötigte Verträge kündigen und Anbieter informieren
  • Schließfächer gemeinsam mit der Bank inventarisieren

Häufige Fallstricke

Heben Sie nach dem Tod kein Bargeld vom Konto ab, wenn Sie noch nicht als Erbe ausgewiesen sind. Das gilt häufig als unberechtigte Verfügung. Auch Online-Banking-Zugänge des Verstorbenen sollten Sie nicht weiter nutzen, selbst wenn die Zugangsdaten bekannt sind.

Häufige Fragen

Wird das Konto nach dem Tod gesperrt?
Nein, in der Regel nicht. Die Bank überführt es in ein Nachlasskonto. Daueraufträge laufen weiter, neue Verfügungen sind aber an einen Erbnachweis oder eine Vollmacht gebunden.
Brauche ich immer einen Erbschein?
Nein. Bei notariellem Testament oder Erbvertrag reicht das Eröffnungsprotokoll meist aus. Bei privatschriftlichem Testament oder gesetzlicher Erbfolge verlangen Banken oft einen Erbschein.
Was ist eine transmortale Bankvollmacht?
Eine Vollmacht, die über den Tod hinaus weitergilt. Sie ermöglicht Vertrauenspersonen sofortigen Zugriff, ohne auf den Erbschein warten zu müssen.
Wer haftet für laufende Lastschriften?
Die Erbengemeinschaft. Prüfen Sie früh, welche Abbuchungen weiterlaufen sollen, und kündigen Sie überflüssige Verträge schriftlich.
Darf ich als Bevollmächtigter Geld abheben?
Ja, im Rahmen der Vollmacht. Sie sind den Erben gegenüber aber rechenschaftspflichtig und sollten Belege aufbewahren.

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