Digitaler Nachlass

Digitaler Nachlass – Onlinekonten und Daten richtig vorbereiten

Kurz erklärt: Zum digitalen Nachlass gehören alle Online-Konten, gespeicherten Daten, Lizenzen und digitalen Werte einer Person. Ohne Vorbereitung haben Angehörige im Ernstfall kaum Zugriff – mit klarer Regelung wird die Verwaltung deutlich einfacher.

Wer heute lebt, lebt auch digital. E-Mails, Cloud-Fotos, Streaming-Abos, Online-Banking – all das hört nicht mit dem Tod auf, sondern wird zum Problem für Angehörige. Dieser Ratgeber zeigt, wie Sie Ihren digitalen Nachlass strukturiert vorbereiten.

Was gehört zum digitalen Nachlass?

  • E-Mail-Konten und Messenger-Dienste
  • Soziale Netzwerke: Facebook, Instagram, LinkedIn, X
  • Cloud-Speicher: iCloud, Google Drive, OneDrive, Dropbox
  • Streaming- und Abo-Dienste
  • Online-Banking, PayPal, Krypto-Wallets
  • Domains, Webseiten, Blogs und Shops
  • Lizenzen für Software, Spiele und E-Books

Rechtliche Einordnung

Der Bundesgerichtshof hat 2018 entschieden, dass digitale Konten genauso vererbt werden wie analoge Briefe oder Tagebücher. Erben haben grundsätzlich Anspruch auf Zugriff. In der Praxis weigern sich Anbieter trotzdem häufig – und verlangen aufwendige Nachweise. Eine klare Vorsorge erspart Wochen oder Monate Aufwand.

Vorsorge in drei Schritten

  • Bestandsliste: Welche Konten existieren? Wer ist Anbieter? Welche Art von Daten?
  • Wünsche festhalten: Was soll gelöscht, archiviert oder weitergegeben werden?
  • Zugriff regeln: Passwort-Manager mit Notfallkontakt, versiegelter Umschlag im Notfallordner oder Hinterlegung beim Notar

Praktische Tools der Anbieter

Viele Plattformen bieten eigene Nachlassfunktionen. Apple hat den „Nachlasskontakt“, Google den „Kontoinaktivitäts-Manager“, Facebook den „Gedenkzustand“. Nutzen Sie diese Funktionen aktiv – sie sind kostenlos und erleichtern Angehörigen den Umgang erheblich.

Vollmacht über den Tod hinaus

Eine schriftliche Vollmacht für den digitalen Nachlass benennt eine Vertrauensperson, die im Ernstfall Konten verwalten, kündigen und Daten sichern darf. Sie sollte die wichtigsten Anbieter namentlich erwähnen und idealerweise im Notfallordner liegen.

Sicherheit zu Lebzeiten nicht schwächen

Notieren Sie nicht jedes Passwort einzeln in einem Word-Dokument. Nutzen Sie stattdessen einen Passwort-Manager mit Notfallzugang. Vertrauenspersonen erhalten dann nach einer Wartezeit Zugriff – Sie behalten zu Lebzeiten die volle Kontrolle.

Soziale Medien – Gedenken oder Löschen?

Facebook und Instagram bieten einen Gedenkzustand: Das Profil bleibt sichtbar, kann aber nicht mehr verändert werden. Alternativ ist die vollständige Löschung möglich. Halten Sie Ihre Wünsche schriftlich fest, damit Angehörige sie nicht erraten müssen.

Häufige Fragen

Erben Angehörige automatisch alle Online-Konten?
Rechtlich ja, in der Praxis benötigen Erben aber Sterbeurkunde, Erbschein und oft viel Geduld. Eine klare Vorsorge mit Notfallkontakten erspart enormen Aufwand.
Wie regle ich meinen digitalen Nachlass?
Erstellen Sie eine Bestandsliste, halten Sie Ihre Wünsche fest und geben Sie einer Vertrauensperson über einen Passwort-Manager oder einen versiegelten Umschlag Zugriff.
Was passiert mit Facebook und Instagram nach dem Tod?
Angehörige können die Profile in einen Gedenkzustand versetzen lassen oder löschen. Beides ist über die jeweiligen Hilfeseiten der Anbieter möglich.
Sind digitale Daten Teil der Erbmasse?
Ja. Der BGH hat 2018 klargestellt, dass digitale Konten wie analoge Korrespondenz vererbt werden – mit denselben Rechten und Pflichten der Erben.
Sollte ich Passwörter im Testament notieren?
Nein. Testamente werden beim Nachlassgericht geöffnet und sind damit nicht ausreichend vertraulich. Nutzen Sie stattdessen einen Passwort-Manager mit Notfallzugang oder einen versiegelten Umschlag im Notfallordner.

Passende Tools

Verwandte Ratgeber