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Pflichtteilsrechner

Erste Orientierung zum möglichen Pflichtteilsanspruch von Ehegatten und Kindern. Vereinfachte Berechnung – ersetzt keine Rechtsberatung.

  • Ohne Registrierung nutzbar
  • Kostenlose Orientierung
  • Druckbare Checklisten
  • Datensparsam gestaltet

Ihre Angaben

Eigene leibliche oder adoptierte Kinder, einschließlich verstorbener (mit Enkeln als Nachfahren).

Wenn nichts vereinbart wurde, gilt automatisch die Zugewinngemeinschaft.

Orientierung

Geschätzter Pflichtteil

Ehepartner / Ehepartnerin

75.000,00 €

25.0 % des Nachlasses

Gesetzlicher Erbteil: 50.0 %

Je Kind (2 Kinder)

37.500,00 €

12.5 % des Nachlasses

Gesetzlicher Erbteil je Kind: 25.0 %

Alle Kinder zusammen: 75.000,00 €

Der Pflichtteil entspricht stets der Hälfte des gesetzlichen Erbteils. In der Zugewinngemeinschaft erbt der Ehepartner grob die Hälfte, die andere Hälfte teilen sich die Kinder. Die Werte sind nur eine Schätzung und beruhen auf dem von Ihnen angegebenen Nachlasswert.

Diese Berechnung ist eine grobe Orientierung. Pflichtteilsansprüche hängen von Familienstand, Güterstand, Testament, Schenkungen, Nachlassverbindlichkeiten und weiteren Faktoren ab.

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So funktioniert der Pflichtteilsrechner

Der Rechner schätzt den möglichen Pflichtteil anhand der drei wichtigsten Größen: ob ein Ehepartner vorhanden ist, wie viele Kinder es gibt und wie hoch der Nachlasswert nach Abzug der Schulden ist. Der Pflichtteil beträgt immer die Hälfte des gesetzlichen Erbteils.

Wird kein Güterstand angegeben, geht der Rechner von einer Zugewinngemeinschaft aus – das ist der gesetzliche Standard, wenn Eheleute keinen Ehevertrag geschlossen haben. Für Gütertrennung und Gütergemeinschaft gelten Sonderregeln, auf die das Tool explizit hinweist.

Nicht berücksichtigt werden Schenkungen zu Lebzeiten, Vermächtnisse, Auflagen, Vorausempfänge, Bestattungskosten oder Steuern. In komplexen Fällen, bei Patchworkfamilien, Unternehmensanteilen oder Immobilien im Ausland sollten Sie eine anwaltliche oder notarielle Beratung einholen.

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Häufige Fragen

Was ist der Pflichtteil?
Der Pflichtteil ist ein gesetzlicher Mindestanspruch naher Angehöriger am Nachlass. Er entspricht der Hälfte des gesetzlichen Erbteils und wird in Geld ausgezahlt – auch dann, wenn die Person im Testament nicht oder mit weniger bedacht wurde.
Wer hat Anspruch auf den Pflichtteil?
Pflichtteilsberechtigt sind in erster Linie Abkömmlinge (Kinder, Enkel), der überlebende Ehegatte und – wenn keine Kinder vorhanden sind – die Eltern der verstorbenen Person. Geschwister haben keinen Pflichtteilsanspruch.
Ist der Rechner rechtsverbindlich?
Nein. Der Pflichtteilsrechner liefert eine grobe Orientierung. Die tatsächliche Höhe hängt von Güterstand, Schenkungen, Nachlassverbindlichkeiten, Vorausempfängen und weiteren Faktoren ab. Für eine verbindliche Berechnung wenden Sie sich an Rechtsanwalt oder Notar.
Was zählt zum Nachlasswert?
Zum Nachlass zählen alle Vermögensgegenstände der verstorbenen Person – Guthaben, Wertpapiere, Immobilien, Wertgegenstände – abzüglich Schulden, Beerdigungskosten und Nachlassverbindlichkeiten. Es zählt der Wert zum Todestag.
Was passiert bei Schenkungen?
Schenkungen, die die verstorbene Person in den letzten zehn Jahren vor dem Tod gemacht hat, können den Pflichtteil über den sogenannten Pflichtteilsergänzungsanspruch erhöhen. Der Anteil sinkt pro Jahr um 10 %. Schenkungen an den Ehegatten werden besonders behandelt.