Pflichtteil
Pflichtteil einfach erklärt – Anspruch, Höhe und Beispiele
Kurz erklärt: Der Pflichtteil ist ein gesetzlicher Mindestanspruch naher Angehöriger am Nachlass. Er beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils und wird in Geld ausgezahlt – auch dann, wenn die Person im Testament nicht oder mit weniger bedacht wurde.
Wer Kinder oder einen Ehepartner hat, kann sie nicht vollständig vom Erbe ausschließen. Der Pflichtteil sichert nahe Angehörige finanziell ab. Dieser Ratgeber erklärt, wer Anspruch hat, wie der Pflichtteil berechnet wird und welche Fristen gelten.
Wer ist pflichtteilsberechtigt?
- Kinder – auch adoptierte und nichteheliche
- Enkelkinder, wenn das Kind bereits verstorben ist
- Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner
- Eltern, wenn keine Kinder oder Enkel vorhanden sind
- Nicht pflichtteilsberechtigt sind Geschwister, Onkel/Tanten und nicht-eingetragene Lebenspartner
Wie hoch ist der Pflichtteil?
Der Pflichtteil beträgt immer die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Wer also nach gesetzlicher Erbfolge ein Viertel erhalten würde, bekommt als Pflichtteil ein Achtel des Nachlasswertes – ausgezahlt in Geld.
Der Nachlasswert berechnet sich aus Vermögen abzüglich Schulden, Beerdigungskosten und Pflichtteilsverbindlichkeiten. Maßgeblich ist der Wert zum Todestag.
Beispiel
Ein verheirateter Vater mit zwei Kindern und Nachlasswert 400.000 € enterbt ein Kind. Gesetzlicher Erbteil je Kind: 1/4. Pflichtteil: 1/8, also 50.000 €. Das enterbte Kind kann diese Summe vom Erben verlangen.
Fristen und Verjährung
Der Pflichtteilsanspruch entsteht mit dem Erbfall und verjährt grundsätzlich in drei Jahren, gerechnet ab dem Ende des Jahres, in dem die berechtigte Person vom Erbfall und der enterbenden Verfügung erfahren hat. Reagieren Sie also nicht zu spät.
Pflichtteilsergänzung bei Schenkungen
Hat die verstorbene Person in den letzten zehn Jahren vor dem Tod Vermögen verschenkt, kann der Pflichtteil über den sogenannten Pflichtteilsergänzungsanspruch erhöht werden. Der Wert der Schenkung wird je nach Jahr um 10 % abgeschmolzen. Schenkungen an den Ehepartner sind besonders – hier läuft die Frist erst nach Auflösung der Ehe.
Wie macht man den Pflichtteil geltend?
- Erbe schriftlich auffordern, ein Nachlassverzeichnis vorzulegen
- Notarielles Nachlassverzeichnis verlangen, wenn Zweifel bestehen
- Auf dieser Grundlage die Höhe berechnen
- Pflichtteil in Geld einfordern – ggf. mit anwaltlicher Hilfe
Wann eine Beratung sinnvoll ist
Bei größeren Vermögen, Immobilien, Unternehmensanteilen, Patchworkfamilien oder lebzeitigen Schenkungen lohnt sich eine Beratung durch eine Fachanwältin für Erbrecht oder einen Notar. Der Pflichtteilsrechner auf nachlass.ai liefert eine erste Orientierung – ersetzt aber keine individuelle Beratung.
Häufige Fragen
- Wie viel beträgt der Pflichtteil?
- Immer die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Bei zwei Kindern und überlebendem Ehepartner liegt der Pflichtteil eines Kindes typischerweise bei 1/8 des Nachlasses.
- Wer hat keinen Pflichtteil?
- Geschwister, Großeltern, Onkel und Tanten haben keinen Pflichtteilsanspruch. Auch nicht-eingetragene Lebenspartner sind nicht pflichtteilsberechtigt.
- Wie lange habe ich Zeit, den Pflichtteil einzufordern?
- Der Anspruch verjährt in der Regel drei Jahre nach Kenntnis vom Erbfall und der enterbenden Verfügung.
- Was passiert bei Schenkungen vor dem Tod?
- Schenkungen der letzten zehn Jahre erhöhen den Pflichtteil über den Pflichtteilsergänzungsanspruch. Pro Jahr sinkt der berücksichtigte Wert um 10 %.
- Kann man auf den Pflichtteil verzichten?
- Ja, das ist mit einem notariell beurkundeten Pflichtteilsverzicht möglich – häufig gegen Abfindung zu Lebzeiten.