Pflege

Pflegekosten verstehen – Eigenanteil, Rente und Vermögen

Kurz erklärt: Pflegekosten setzen sich aus pflegebedingten Kosten, Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten zusammen. Die Pflegeversicherung übernimmt nur einen Teil – der Rest wird durch Rente, Vermögen oder Sozialhilfe gedeckt.

Pflege kostet – oft deutlich mehr, als die Pflegeversicherung erstattet. Dieser Ratgeber erklärt, welche Bausteine die Rechnung ausmachen, wie Pflegegrade wirken und wann Familien Unterstützung beantragen können.

Wie setzen sich Pflegekosten zusammen?

  • Pflegebedingte Aufwendungen (Pflegeleistung)
  • Unterkunft (Hotelkosten)
  • Verpflegung
  • Investitionskosten der Einrichtung
  • Zusatzleistungen (Friseur, Wäsche, Telefon)

Die fünf Pflegegrade

Pflegegrad 1 steht für geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit, Pflegegrad 5 für schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen. Je höher der Pflegegrad, desto höher die Leistungen der Pflegeversicherung – sowohl für ambulante Pflege als auch stationäre Pflege.

Was die Pflegeversicherung zahlt

Die Pflegeversicherung ist eine Teilkasko. Sie übernimmt einen festen Anteil der pflegebedingten Aufwendungen – nicht aber Unterkunft und Verpflegung. Bei vollstationärer Pflege gibt es feste Leistungsbeträge je Pflegegrad. Alles, was darüber hinausgeht, ist Eigenanteil.

Der Eigenanteil im Heim

Der „einrichtungseinheitliche Eigenanteil“ ist für alle Bewohner einer Einrichtung mit Pflegegrad 2 bis 5 gleich hoch. Hinzu kommen die Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Investitionsumlage. Insgesamt entstehen je nach Bundesland und Einrichtung 2.000–3.000 Euro Eigenanteil – häufig mehr.

Entlastungszuschläge der Pflegeversicherung

Seit 2022 gibt es Zuschläge zum Eigenanteil, gestaffelt nach Verweildauer: 15 % im ersten Jahr, 30 % im zweiten, 50 % im dritten und 75 % ab dem vierten Jahr. Die Zuschläge wirken sich auf den pflegebedingten Eigenanteil aus, nicht auf Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten.

Was passiert, wenn Rente und Vermögen nicht reichen?

Reichen Rente und Vermögen der pflegebedürftigen Person nicht aus, springt das Sozialamt mit der Hilfe zur Pflege ein. Vor der Bewilligung wird das Einkommen und Vermögen geprüft. Kinder werden nur dann zur Kasse gebeten, wenn ihr Bruttojahreseinkommen über 100.000 Euro liegt (Angehörigen-Entlastungsgesetz).

Vermögensschutz und Schenkungen

Schenkungen innerhalb der letzten zehn Jahre vor dem Antrag auf Sozialhilfe können vom Sozialamt zurückgefordert werden. Wer Vermögen vor möglichen Pflegekosten schützen will, sollte sich frühzeitig beraten lassen.

Beratungsangebote

  • Pflegestützpunkte (kostenlos, in jeder Region)
  • Pflegekassen der Krankenkassen
  • Sozialverbände wie VdK und SoVD
  • Unabhängige Pflegeberater nach § 7a SGB XI

Häufige Fragen

Was kostet Pflege im Heim monatlich?
Je nach Bundesland und Einrichtung liegt der Eigenanteil typischerweise zwischen 2.000 und 3.000 Euro, kann aber auch deutlich höher sein. Hinzu kommen Zusatzleistungen.
Was ist der einrichtungseinheitliche Eigenanteil?
Ein einheitlicher Betrag, den alle Bewohner einer Einrichtung mit Pflegegrad 2 bis 5 zahlen – unabhängig vom individuellen Pflegegrad.
Welche Zuschüsse gibt es?
Seit 2022 zahlt die Pflegeversicherung Entlastungszuschläge, gestaffelt nach Verweildauer (15 % bis 75 %). Zusätzlich kann Sozialhilfe beantragt werden.
Wann zahlt das Sozialamt?
Wenn das eigene Einkommen und Vermögen nicht ausreichen. Kinder werden erst ab einem Bruttoeinkommen über 100.000 Euro herangezogen.
Werden Schenkungen zurückgefordert?
Schenkungen aus den letzten zehn Jahren können vom Sozialamt zurückverlangt werden, wenn der Schenker pflegebedürftig wird.

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